Datenschutz in der Praxis
Datenschutzdokumente für den Praxisbetrieb
Durch das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 müssen Ärzte Ihre Patienten noch umfangreicher als bisher über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten informieren.
Die PVS Sachsen stellt deshalb einige Dokumente zum Download als PDF zur Verfügung, die an Patienten ausgehändigt werden können. Aus rechtlichen Gründen kann für die Korrektheit der Dokumente keine Haftung übernommen werden, sie wurden jedoch nach bestem Wissen erstellt und geprüft.
Download Einwilligungserklärung für Patienten (ohne Bonitätsabfrage)
Download Einwilligungserklärung für Patienten inkl. Bonitätsabfrage
Bitte händigen Sie jedem Privatpatienten und Selbstzahler vor der ersten Behandlung diese Einwilligungserklärung aus und bewahren Sie das unterzeichnete Dokument auf.
Sollten Sie Bonitätsabfragen durchführen, verwenden Sie bitte das Dokument »Einwilligungserklärung für Patienten inkl. Bonitätsabfrage«.
Download Patienteninformation zur Einwilligungserklärung PVS
Die Patienteninformation zur Einwilligungserklärung muss zusammen mit der Einwilligungserklärung ausgehändigt werden. Das Informationsblatt darf beim Patienten verbleiben, die unterzeichnete Einwilligungserklärung selbst bewahren Sie bitte auf.
Download Vorlage Patienteninformation zum Datenschutz
Dieses PDF-Formular können Sie nutzen, um den Patienten über die Datenerhebung und -verarbeitung in Ihrer Praxis zu informieren. Ergänzen Sie in den Formularfeldern einfach die entsprechenden Angaben. Falls kein Datenschutzbeauftragter bestellt ist, tragen Sie z. B. »Kein Datenschutzbeauftragter bestellt« ein. Dieses Informationsblatt müssen Kassen- und Privatpatienten gleichermaßen erhalten und unterzeichnen. Bitte bewahren Sie die unterzeichneten Exemplare auf.
Download Datenschutz Zertifikat
Patientendaten sind Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO. Als Auftraggeber sind Sie verpflichtet Ihre Dienstleister sorgfältig auszuwählen und sich vom Vorhandensein ausreichender technischer und organisatorischer Maßnahmen zu überzeugen. Das Zertifikat ist für Sie der Nachweis, dass unsere Datenverarbeitungsprozesse durch umfangreiche Maßnahmen datenschutzkonform geregelt sind