Fristen für Abrechnungen, die Ihrerseits zwingend noch dieses Jahr erfolgen müssen

  • 29.11.2024Patientenakten, gekennzeichnet mit deutlich sichtbarem Vermerk, dass die Abrechnung noch 2024 erfolgen muss.
  • 13.12.2024PAD/PADx-Dateien und Abrechnungsscheine, gekennzeichnet mit deutlich sichtbarem Vermerk, dass die Abrechnung noch 2024 erfolgen muss.

Abrechnungen ohne speziellen Vermerk werden wie gewohnt bearbeitet.

Bitte denken Sie zudem an die Gefahr der Verwirkung von Honoraransprüchen. Betroffen sind

  • Behandlungen aus 2020 nach der UV-GOÄ sowie nach § 115 SGB V und § 116b SGB V

Sollten es bei Ihnen noch von der Verwirkung bedrohte offene Behandlungsfälle geben, reichen Sie diese bitte umgehend ein.

Betriebsferien, Jahreskontoauszug 2024 und erste Auszahlung 2025

Vom 24. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 ist die PVS Sachsen geschlossen. Ab dem 2. Januar sind wir dann wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Die Honorarauszahlung für Dezember 2024 werden wir am 02.01.2025 vornehmen.

Der Jahreskontoauszug für 2024 wird Ihnen ab dem 03.01.2025 in unserem Onlineportal zur Verfügung stehen. Der Postversand wird am gleichen Tag erfolgen.