UV-GOÄ: Aktualisierungen (Stand: 1. Januar 2025)
Die UV-GOÄ wird – im Gegensatz zur GOÄ – regelmäßig aktualisiert und an praktische Erfordernisse angepasst. Alle relevanten Änderungen stellen wir Ihnen hier laufend zur Verfügung.
Aktuelle UV-GOÄ bei der DGUV
01.01.2025: Aktualisierung der Ziffern 50e UV-GOÄ
und 143 UV-GOÄ, neue Ziffern 134 UV-GOÄ und 180 UV-GOÄ sowie neuer Abschnitt in Teil L (»Wundbehandlung mit Vakuumversiegelungstherapie«) mit den neuen Ziffern 2018 UV-GOÄ, 2019 UV-GOÄ und 2020 UV-GOÄ
Zusammenfassung der Änderungen als PDF-Dokument
Quelle: Rundschreiben D10/2024 des DGUV Landesverbandes Mitte vom 23. Dezember 2024
01.07.2024: Schmerztherapie: Neue Ziffern in die UV-GOÄ aufgenommen
Schmerzmedizinische Leistungen, die nach dem Stichtag bei BG-Patienten erbracht wurden, können nun nach regulären Ziffern abgerechnet werden.
Allgemeine Bestimmungen:
Fachärzte und Fachärztinnen können die nachfolgenden Gebühren abrechnen, wenn sie die Voraussetzungen der Anforderungen nach der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten (Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie) erfüllen.
Vor der Behandlungsaufnahme bedarf es der vorherigen Genehmigung durch den zuständigen UV-Träger. Diese gilt für ein Jahr ab dem ersten Behandlungstag. Mit dieser Anfrage wird eine Bestätigung an den UV-Träger gesendet, dass eine Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung vorliegt. Fachärztinnen und Fachärzte, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, bestätigen, dass sie die Anforderungen für eine Genehmigungserteilung erfüllen.
Download Infomationsblatt: UV-GOÄ – Neue Schmerzmedizin-Ziffern