Hybrid-DRG-Abrechnung über die PVS Sachsen
Die Leistungen der PVS auf einen Blick
- Bereitstellung eines zertifizierten Web-Groupers über das Onlineportal PVSconnect
- Honorarsplitting zwischen beteiligten Leistungserbringern und Kostenstellen
- Berücksichtigung von Sachkosten
- Rechnungsversand direkt an die jeweilige Krankenkasse
- Korrespondenz und Forderungsmanagement
- Persönlich erreichbare Ansprechpartner
- Günstige Konditionen bei vollem Service
Warum lohnt es sich, Hybrid-DRGs über die PVS abzurechnen?
- Die PVS fungiert als Mittelsmann zwischen Arzt und Krankenkasse und übernimmt – wie bei der Privatabrechnung – alle Formalien rund um die Hybrid-DRG-Abrechnung.
- Die Anschaffung einer zusätzlichen Software ist nicht notwendig.
- Die Gesamtfallpauschale sieht keine Verteilung der Vergütung an die beteiligten Ärzte vor. Die PVS legt auf Wunsch für jeden Leistungserbringer individuelle Beteiligungen an, so dass die Vergütung entsprechend verteilt werden kann.
- Sachkosten können von vornherein bei der Berechnung und Auszahlung von Beteiligungen berücksichtigt werden.
- Alle Erträge auf einen Blick in einem PVS-Konto – analog zur Privatabrechnung.
- Die AbrechnungsexpertInnen der PVS sind erfahren in ähnlichen Abrechnungsformen wie z. B. IV und stehen Ärzten bei Fragen rund um die Hybrid-DRG-Abrechnung zur Verfügung.
Wir beraten Sie gerne zu unserem Angebot.
E-Mail: hybrid-drg@pvs-sachsen.de
Telefon: 0351 89813-65
Weiterführende Informationen
November 2024: Leistungskatalog 2025 und vorraussichtliche Vergütung (Quelle: KBV)
März 2024: Einigung von KBV und GKV-Spitzenverband inkl. Übergangsregelung für 2024
Dezember 2023: Verordnung des BMG inkl. Leistungskatalog und Hybrid-DRG-Liste